
Die CDU-geführte Landesregierung hatte für die Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen, die in landeseigenen Einrichtungen untergebracht sind, die Einführung einer Bezahlkarte beschlossen. Bargeldabhebungen sollen mit der Bezahlkarte auf 50 Euro im Monat begrenzt und so der zweckentfremdeten Verwendung von Sozialleistungen, wie etwa dem Geldtransfer ins Ausland oder der Verwendung für Glücksspiel, entgegengewirkt werden. Den Städten und Gemeinden blieb es freigestellt, im Falle der Geflüchteten, die in kommunalen Einrichtungen untergebracht sind, Gleiches zu tun.
Dazu Thomas Mahlberg, CDU-Ratsfraktionsvorsitzender in Duisburg: „Wir hätten uns zwar eine landesweit einheitliche Regelung für die Kommunen gewünscht, aber grundsätzlich befürworten wir das Bezahlkarten-Modell und haben uns in Duisburg für die Einführung eingesetzt. Wir halten die Bezahlkarte für ein effektives Mittel, den Missbrauch von Sozialleistungen in diesem Bereich effektiv zu bekämpfen.“
Die CDU-Ratsfraktion Duisburg begrüßt es daher sehr, dass sich jüngst auch der Stadtrat in der Sitzung am 07. April 2025 mehrheitlich für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Duisburg ausgesprochen hat.
„Ein Antrag der Grünen und anderer Parteien, der sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Duisburg positionierte und die Anwendung der Opt-Out-Regelung forderte, wurde mehrheitlich mit Stimmen der CDU abgelehnt. Damit ist der Weg nun frei, die Bezahlkarte für Geflüchtete, die in Duisburg untergebracht sind, einzuführen“, berichtet Thomas Mahlberg abschließend.
Die Stadtverwaltung ist jetzt gefordert, zeitnah ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und der Politik vorzulegen.
Empfehlen Sie uns!