Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete – CDU-Ratsfraktion favorisiert einheitliche Regelung in Duisburg

Veröffentlicht von am 19 November 2024

Die CDU-geführte Landesregierung wird zum kommenden Jahr die Bezahlkarte für Geflüchtete in Nordrhein-Westfalen einführen. Damit soll die Bargeldabhebung auf 50 Euro im Monat begrenzt und so der zweckentfremdeten Verwendung von Sozialleistungen, wie etwa dem Geldtransfer ins Ausland oder der Verwendung für Glücksspiel, entgegengewirkt werden.

Dazu Thomas Mahlberg, CDU-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Duisburg: „Grundsätzlich ist die Einführung der Bezahlkarte sehr zu begrüßen – es wird Zeit, dass sie endlich kommt. Sie ist ein Instrument, um den Missbrauch von Sozialleistungen in diesem Bereich effektiv zu bekämpfen.“

Allerdings sieht die Landesgesetzgebung vor, nur Geflüchtete in Landeseinrichtungen verpflichtend mit der Bezahlkarte auszustatten. Den Städten und kreisangehörigen Gemeinden soll es hingegen freigestellt bleiben, die Bezahlkarte für die Geflüchteten in den kommunalen Einrichtungen einzuführen. Das stößt bei der CDU-Ratsfraktion Duisburg auf Kritik.

„Wir hätten uns lieber eine landesweit einheitliche Regelung für die Kommunen gewünscht, anstatt eines möglichen Flickenteppichs, der durch die individuelle Regelung einer jeden Kommune entsteht. Für Duisburg sprechen wir uns jedenfalls klar für die Einführung der Bezahlkarte aus, verpflichtend für alle Geflüchteten, auch die, die in den kommunalen Einrichtungen untergebracht sind. Dafür werden wir uns als CDU-Ratsfraktion auch politisch einsetzen“, so Thomas Mahlberg abschließend.

Thomas Mahlberg