CORONA: CDU-Fraktion Duisburg begrüßt vorsichtige Lockerungen des „Shutdowns“
16 April 2020
amDer gestern von der Bundesregierung und den Landesregierungen verkündete Fahrplan zur Lockerung des corona-bedingten „Shutdowns“, wird von der CDU-Ratsfraktion Duisburg insgesamt begrüßt, wenn auch einige Details in der Kritik stehen.
„Am strikten Hygienegebot und Kontaktverbot zumindest bis zum 3. Mai festzuhalten, ist angesichts der immer noch hohen Infektionszahlen nur konsequent. Oberstes Ziel muss es bleiben, die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen“, stellt Rainer Enzweiler, CDU-Ratsfraktionsvorsitzender Duisburgs, zunächst klar und appelliert an die Vernunft: „Weiterhin müssen sich alle Duisburgerinnen und Duisburger solidarisch und verantwortungsvoll verhalten.“
Das seit Tagen in diesem Zusammenhang diskutierte Atemmaskengebot, wenn man sich beispielsweise in Geschäften aufhält oder den Öffentlichen Personennahverkehr nutzt, macht den Duisburger CDU-Fraktionschef allerdings nachdenklich. „Abgesehen von der knappen Verfügbarkeit stellt sich die Frage, ob die einfachen oder gar selbst genähten Masken überhaupt verlässlich als Infektionsschutz dienen und nicht nur trügerische Sicherheit vortäuschen.“
Die unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ab kommender Woche in Aussicht gestellten Geschäftsöffnungen im Handel, sind für Enzweiler jedenfalls mit Augenmaß getroffen worden und notwendig. Man muss dringend anfangen, das wirtschaftlichen Leben wieder vorsichtig anzukurbeln, ohne jedoch großen Publikumsverkehr im öffentlichen Raum unserer Stadt zu provozieren „Dass die 800 Quadratmeter-Begrenzung und das Öffnen nur für ausgewählte Betriebe, wie Autohäuser und Buchhandlungen, willkürlich erscheinen und nicht alle Geschäfte und Einrichtungen lediglich den objektivierbaren Hygiene- und Abstandsregeln gleichermaßen unterworfen werden, kann kritisiert werden. Aber es geht leider nur in kleinen, vorsichtigen Schritten in Richtung Normalität und nicht gleich im großen Ganzen, so Rainer Enzweiler versöhnlich und ergänzt: „Wir müssen die kommenden zwei Wochen abwarten, wie die Lockerungen funktionieren und wie sich das Infektionsgeschehen weiterentwickelt. Anschließend kann über weitere Maßnahmen für die Rückkehr zu mehr wirtschaftlicher und sozialer Normalität verantwortlich neu entschieden werden.“
Sorgen macht der CDU-Fraktion Duisburg zunehmend das Gaststätten- und Hotelgewerbe, für das bislang keine Lockerung in Sicht ist. Auch hier muss dringend eine Lösung gefunden werden, wie unter Auflagen das Geschäft wieder aufgenommen werden kann. „Gerade in der Gastronomie und Hotellerie sind die wirtschaftlichen Einbrüche nachhaltig und kaum zu kompensieren. Der Umsatz ist in der Branche auch in Duisburg komplett eingebrochen. Das hat nicht nur existenzielle Auswirkungen für die Gewerbetreibenden, sondern auch für die Stadt. Denn zusammen mit den Umsatzeinbrüchen von Dienstleistern und Handwerkern Duisburgs, fallen auch erhebliche Gewerbesteuereinnahmen aus, die für den ausgeglichenen Haushalt der Stadt zentral sind“, so Enzweiler besorgt. Es wird die angekündigten Hilfen vom Land dringend brauchen, damit den Gewerbetreibenden das wirtschaftliche Überleben und der Stadt die Haushaltskonsolidierung möglich bleibt.
Die gestern ebenfalls verkündete, schrittweise Öffnung von Schulen ab dem 4. Mai, ist nach Ansicht der CDU-Fraktion Duisburg unter Auflagen richtig. Auch in diesem Bereich muss Entlastung erreicht werden und ein Stück Normalität in das Leben der Kinder zurückkehren. Außerdem können so die betreuenden Eltern schrittweise wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. „Neben den vereinzelten Abi-Prüfungen, die schon bald auch in unserer Stadt stattfinden sollen, ist eine Arbeitssituation in den Schulen herzustellen, die für alle Beteiligten weitgehend sicher sein muss. Die Stadt muss sich jetzt unter Abstands- und Hygienegesichtspunkten mit Hochdruck vorbereiten. Es dürfen keine neuen Infektionsherde entstehen, die dann in die Breite der Bevölkerung hineinwirken“, schließt Enzweiler auch mit Blick auf Großveranstaltungen, die zunächst bis zum 31. August untersagt bleiben.