CDU-Ratsfraktion unterstützt klaren Kampf gegen Schrottimmobilien in Duisburg

Veröffentlicht von am 5 Juni 2019


Duisburg, 05. Juni 2019. Die CDU-Ratsfraktion unterstützt die Stadt Duisburg, Schrottimmobilien in Duisburg zu schließen und zu sanieren. Fraktionschef Rainer Enzweiler: „Diesen Weg haben wir von Anfang an für richtig gehalten, um das Unwesen unzumutbarer Wohnverhältnisse in Duisburg einzudämmen. Der Erfolg der Einsatzgruppe Taskforce gegen Schrottimmobilien gibt uns recht.“                                    

Die Task-Force Problemimmobilien nahm 2014 im Rahmen des damaligen Projektes „Zuwanderung aus Südost-Europa“ ihre Arbeit auf. Ende 2016 wurde sie neu aufgestellt. Die Bilanz: Bisher wurden 46 Objekte begutachtet, 41 davon wurden geschlossen. Marxloh wurden 22 Objekte begutachtet und 20 geschlossen, in Hochfeld wurden neun Schrottimmobilien bewertet und acht geschlossen. Daneben ging es auch um Häuser in Beeck, Meiderich, Rheinhausen, Bruckhausen und Ruhrort.  Für 19 Objekte wurden bisher Sanierungskonzepte vorgelegt, in drei Objekten wurden inzwischen Sanierungsmaßnahmen begonnen, bzw. umgesetzt (Hagedornstraße fertig, Weseler und Wilhelmstraße begonnen, alle Marxloh). 13 Immobilien konnten im Rahmen des Landesförderprogramms „Modellvorhaben Problemimmobilien“ bereits erworben werden.

Immer mehr Immobilieneigentümer vermieten Wohnungen mit erheblichen und vor allem sicherheitsrelevanten Mängeln zu überhöhten Mieten an Zuwanderer aus Südost-Europa. Das hat ein Eingreifen der Verwaltung zum Schutz dieser Zuwanderer vor unzumutbaren Wohnverhältnissen notwendig gemacht. Die Task Force setzt sich aus vielfältigen Fachbereichen und Behörden zusammen; Rechtsamt, Bürger- und Ordnungsamt, Feuerwehr, Jugendamt, Büro OB, Polizei, Stadtwerke, Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR, Jobcenter und werden durch die Steuerfahndung, die Familienkasse und die Zollbehörde verstärkt.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz, das 2014 in Kraft trat, eröffnet den Gemeinden Möglichkeiten, im Interesse des Mieterschutzes und der Wohnraumerhaltung auf die Beseitigung von Missständen hinzuwirken oder diese im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Instandsetzungsanordnung, Bußgeld, Ersatzvornahme, Unbewohnbarkeitserklärung) durchzusetzen. Die Auswahl der Objekte erfolgt auf Basis unterschiedlicher Beschwerden, die im Ordnungsbereich eingehen (Lärm, Müll, Ratten) oder aufgrund von Hinweisen aus anderen Behörden (Polizei, Jugendamt, städtischer Außendienst etc.) Bei den Überprüfungen werden häufig eklatante Verstöße gegen den Brandschutz (kein zweiter Rettungsweg, Brandlasten in den Fluren, keine feuerfesten Türen) vorgefunden. Meist werden selbst Minimalstandards nicht eingehalten – im Brandfall würde es unweigerlich zur Katastrophe kommen.

Hinzu kommen sehr häufig eine mangelhafte Elektronik (Beispiel: Überbrückungen mittels Gabeln!), bauliche Mängel, Feuchtigkeit, Schimmelbildung, Glasbruch, mangelhafte sanitäre Anlagen, beschädigte Haustüren, defekte und / oder nicht vorhandene Klingelanlagen/ Briefkastenanlagen sowie unhaltbare hygienische Zustände, Vermüllung und in der Folge Schädlingsbefall.