CDU-Ratsfraktion präzisiert Medienbericht zum „Steingarten-Verbot“
10 Februar 2021
amDie Duisburger CDU-Ratsfraktion präzisiert einen Medienbericht (WAZ online, zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2021)*, der in Teilen den Anschein erwecken könnte, dass aus einstimmigen Beschlüssen des Umweltausschusses vom Februar 2019 ein „Steingarten-Verbot“ in Duisburg erlassen wurde. Welches wiederum besagt, dass seitdem beim Hausbau in Duisburg kein Steinvorgarten mehr angelegt und auch sonst auf dem unbebauten Grundstück keine Fläche mehr versiegelt werden darf.
Die CDU-Ratsfraktion stellt klar, dass das vermeintliche „Steingarten-Verbot“ nicht unmittelbar auf Beschlüsse im Umweltausschuss zurückzuführen ist, die auch die CDU-Fraktion mitgetragen hat. Denn hier ist die Verwaltung zunächst beauftragt worden zu prüfen und ein Handlungskonzept zum Umgang mit Steinvorgärten zu entwickeln, was dem Rat dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss. Dies ist bislang nicht geschehen.
Vielmehr ist es so, dass die Stadtverwaltung bei der Erarbeitung von neuen Bebauungsplänen seitdem mit ihren Überlegungen ein Verbot vorschlägt und im Einzelfall dann politisch darüber abstimmen lässt. So gilt ein „Steingarten-Verbot“ also nur in Gebieten mit einem neuen Bebauungsplan, in dem die Verwaltung explizit einen entsprechenden Passus eingeschrieben hat, dem dann auch bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan vom Rat zugestimmt wurde.