CDU-Ratsfraktion begrüßt Initiative zur Neuregelung für Verkaufsoffene Sonntage
13 November 2020
amDie Innenstädte und der stationäre Einzelhandel sind seit Jahren in einer schwierigen Situation, die sich durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Ein geeignetes Mittel, um auch in Duisburg gegenzusteuern – einerseits die Besucherfrequenz in der City und damit ihre Funktion als gesellschaftliches Zentrum lebendig zu halten und andererseits gesteigerte Umsätze für den Handel zu ermöglichen und somit Jobs zu sichern und Steuereinnahmen zu generieren –, sind die so genannten Verkaufsoffenen Sonntage. Nicht nur die Bevölkerung nimmt das sonntägliche Einkaufserlebnis gerne wahr, auch Handelsunternehmen und ihre Betriebsräte sind aus besagten Gründen für ihre Durchführung.
„Die CDU-Ratsfraktion Duisburg hatte für die diesjährige Vorweihnachtszeit Verkaufsoffene Sonntage ausdrücklich befürwortet, um den zusätzlich durch die Corona-Pandemie gebeutelten stationären Handel zu unterstützen. Jetzt, wo auch der Weihnachtsmarkt abgesagt ist, wäre das umso wichtiger gewesen. Aber gewerkschaftliche Klage am Verwaltungsgericht wurde mit der Begründung des Sonntagsschutzes und damit auf Grundlage eines völlig veralteten Verständnisses der modernen Arbeitswelt stattgegeben und die geplanten Verkaufsoffenen Sonntage finden nicht statt“, kritisiert Thomas Mahlberg, CDU-Ratsfraktionsvorsitzender, die Entscheidung.
Die CDU-Ratsfraktion unterstützt daher eine Initiative des Duisburger Dezernenten für Wirtschaft und Strukturentwicklung, Andree Haack, an die NRW-Landesregierung, darauf hinzuwirken, eine Grundgesetzänderung anzuregen, um eine moderne Neuregelung für die Verkaufsoffenen Sonntage zu ermöglichen. Denn stattgegebene Klagen auf Basis des im Grundgesetz verbrieften Sonntagsschutzes, der sich im Wesentlichen noch auf Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung von 1919 bezieht, um Verkaufsoffene Sonntage zu verhindern, seien angesichts eines modernen Sozialstaats mit betrieblicher Mitbestimmung und Tarifautonomie nicht mehr zeitgemäß, wie Haack in einem Schreiben an NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sachlich plausibel darlegt.
„Wir begrüßen das Plädoyer für eine Überprüfung der mehr als hundert Jahre alten grundgesetzlichen Formulierung. Ohne Sonntagsarbeit auf breiter Front zu rechtfertigen, wollen wir ihr in dem eng gefassten Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes NRW eine solide Grundlage geben“, macht Thomas Mahlberg deutlich und ergänzt: „Es geht konkret um vier von 52 Sonntagen im Jahr mit maximal sechs Stunden Öffnung der Läden, inklusive Sonntagszuschlag für die Mitarbeiter und Beginn erst nach Ende der Gottesdienstzeit sowie begleitet durch ein Stadtfest oder einen Markt.“
Die CDU-Ratsfraktion Duisburg hofft, dass die Initiative bei der Landesregierung auf Zustimmung stößt und diese eine Überprüfung zur Änderung der grundgesetzlichen Bestimmungen bei Verkaufsoffenen Sonntagen anstrengt. Man hat jedenfalls den Eindruck, dass die Klagen gegen die Verkaufsoffenen Sonntage nicht in der Sache, sondern viel mehr politisch begründet sind – und dies zu Lasten der Innenstädte und des Handels.