CDU-Fraktion wünscht sich ein „Haus des Jugendrechts“ in Duisburg
21 August 2020
amIn Köln gibt es mit dem „Haus des Jugendrechts“ seit mehr als zehn Jahren eine erfolgreiche Kooperation zwischen Jugendamt, Staatsanwaltschaft und Polizei unter einem Dach, die durch die Optimierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit strafrechtliche Ermittlungsverfahren beschleunigt, um zeitnahe und individuelle Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen. Gemäß dem Leitspruch „Kurze Wege statt kurzer Prozess“ werden insbesondere mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche, denen eine beginnende oder sich verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird, durch sinnvolle pädagogische Angebote und erzieherische Lerneffekte vor weiteren Gefährdungen geschützt und Jugendstrafen vermieden. So kann es gelingen, beginnende kriminelle Karrieren zu beenden beziehungsweise Rückfallquoten zu verringern und Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg ist von diesem Modell-Projekt zur Bekämpfung der Jugendkriminalität überzeugt und greift Bestrebungen auf, eine vergleichbare Einrichtung auch in Duisburg zu etablieren.
„Um Perspektiven für ein straffreies Leben zu entwickeln, müssen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter frühzeitig und individuell selbst multiperspektivisch mit ihren Problemlagen in den Blick genommen werden. Ein `Haus des Jugendrechts´ wird für Duisburg daher positive Effekte bewirken. Je eher sinnvolle pädagogische Konzepte zum Einsatz kommen, umso besser sind erzieherische Lerneffekte zu erzielen und ehemals kriminelle Jugendliche auf den richtigen Weg zu bringen“, ist der jugendpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Thomas Mahlberg, überzeugt.
Für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. August stellt die CDU-Fraktion daher eine Anfrage zum Sachstand eines „Haus des Jugendrechts“ in Duisburg und bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) Wie bewertet das Jugendamt die in Köln gemachten Erfahrungen mit dem Haus des Jugendrechts?
2.) Wie weit sind die Vorbereitungen zur Realisierung einer vergleichbaren Einrichtung in Duisburg gediehen?
3.) Wurde bereits eine geeignete Immobilie für die Unterbringung identifiziert?
4.) Welche personelle Ausstattung ist städtischerseits geplant?