CDU begrüßt finanzielle Unterstützung der Jugendverbände bei der Ferienfreizeit
10 Juni 2020
amDie CDU-Ratsfraktion begrüßt die Entscheidung der Verwaltungsspitze, die durch die Corona-Pandemie den Duisburger Jugendverbänden entstandenen Stornokosten für vor dem Lockdown geplante innerörtliche Ferienmaßnahmen in diesem Jahr zu erstatten, sowie Zuschüsse für unter Corona-Auflagen stattfindende innerörtliche Ferienmaßnahmen zu gewähren. Finanziert wird das kostenneutral mit Mitteln auf dem Topf für „außerörtliche Ferienmaßnahmen“, die hier eingespart werden können.
„Die Jugendverbände in Duisburg leisten tolle Arbeit. Nicht zuletzt die Ferienmaßnahmen in der Stadt erfreuen sich großer Beliebtheit und werden mit viel Engagement durchgeführt. Die Corona-Krise hat den meisten geplanten Ferienmaßnahmen in angedachter Form eine Absage beschieden. Damit die Jugendverbände nicht auf Stornokosten sitzen bleiben und auch Zuschüsse für reduzierte Ferienmaßnahmen unter Corona-Auflagen erhalten können, haben wir im Jugendhilfeausschuss die Bitten des Jugendrings unterstützt und entsprechende Anträge an die Verwaltung mitgetragen“, berichtet Thomas Mahlberg, CDU-Sprecher des Jugendhilfeausschusses und CDU-Parteivorsitzender in Duisburg.
Dass die Verwaltungsspitze diesen Anträgen nach finanzieller und sachlicher Prüfung durch das Jugendamt nun mit einem Dringlichkeitsbeschluss (DS 20-0506) gefolgt ist, freut Peter Ibe, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses und schulpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion: „Gerade die Kinder, die durch Kita- und Schulschließungen sowie Kontaktverbote über Wochen isoliert und in ihrem Freizeitverhalten eingeschränkt waren, sehnen sich nach entsprechenden Maßnahmen der Ferienfreizeit. Da schon die städtische Stadtranderholung massiv eingeschränkt wurde, ist es wichtig, die Jugendverbände finanziell zu entlasten, damit ein zusätzliches Angebot für die Kinder und Jugendlichen für die anstehenden Sommerferien in Duisburg möglich gemacht wird.“
In der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, die erst nach den Sommerferien stattfinden wird, ist die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses damit nur noch Formsache.