Anfrage der CDU-Fraktion Rheinhausen

Veröffentlicht von am 12 Juni 2019

nSitzung der Bezirksvertretung am 4. Juli 2019

Betrifft:

Wegeverbindung Cölve-Brücke

Anfrage:

Zum Bau der Behelfsbrücke (1), zu den Buslinien während der Zeit der Behelfsbrücke (2), zum Zustand der alten Brücke (3), zur Planung, Finanzierung und zum Bau der neuen Brücke (4), zu den Buslinien nach der Fertigstellung der neuen Brücke (5), zu den interkommunalen Gesprächen Moers/Duisburg (6), zur Änderung des Grenzverlaufs (7) und zu den Fördermitteln (8) hat die CDU-Fraktion Rheinhausen folgende Fragen:

(1.0) Bau der Behelfsbrücke

Der Rat der Stadt Duisburg hat im Mai 2019 entschieden, sich mit 50 % an der Realisierung der Behelfsbrücke zu beteiligen.

(1.1) Was versteht die Stadt unter Realisierung? Planung, Konstruktion, Einbau?

(1.2)  Gibt es darüber hinaus weitere Kosten, für die es keine 50 % -Zusage gibt?

(1.3) Wann wird die konkrete Planung für die Behelfsbrücke beginnen? Oder hat die Planung bereits begonnen?

(1.4) Wann beginnt nach heutigem Stand der Einbau der Behelfsbrücke?

(1.5) Wie lange werden nach heutigem Stand die Einbauarbeiten dauern?

(1.6) Wann ist nach heutigem Stand mit der Inbetriebnahme der Behelfsbrücke zu rechnen?

(1.7) Welche Anpassungsarbeiten an den Zufahrtsstraßen (Neustraße, Güterstraße) sind erforderlich, zum  Beispiel Höhenanpassungen?

(2.0) Buslinien während der Zeit der Behelfsbrücke

(2.1) Ist beabsichtigt, den Busverkehr für die Dauer der Behelfsbrücke wieder in der ursprünglichen Form zu betreiben? Dies betrifft insbesondere die Linie 924, die derzeit am Bahnhof Trompet hält.

(3.0) Zustand alte Brücke

(3.1) In welchen Abständen finden Standsicherheitsprüfungen statt, wer verantwortet diese, wer kommt für die Kosten auf?

(3.2) Wenn die alte Brücke kollabiert, welche Konsequenzen hat das?

(3.3) Gibt es einen Notfallplan?

(3.4) Wie lange wird die Wegeverbindung unterbrochen sein, wenn die alte Brücke demontiert werden muss?

(4.0) Planung, Finanzierung und Bau der neuen Brücke

Mit der Planung für die neue Brücke sollte kurzfristig begonnen werden und nicht erst, wenn die Behelfsbrücke steht.

(4.1) Gibt es einen ersten Zeitplan?

(4.2) Gibt es derzeit schon Planungen für Dimension, Gestaltung, Aufteilung der Verkehrsarten ua?

(4.3) Wie hoch wird der finanzielle Aufwand für wen sein?

(4.4) Wie lange wird es keine Brücke geben?

(4.5) Ist es technisch machbar oder sinnvoll, die neue Brücke neben der alten Brücke zu bauen und dann die neue Brücke an die Position der alten zu verschieben? Dies könnte die Zeit ohne Brücke verkürzen.

(4.6) Mit welchen Störungen für den Bahnbetrieb ist während der Bauzeit zu rechnen? Betroffen sind der „Niederrheiner“ sowie der Güterverkehr.

(4.7) Wird die neue Brücke eine andere Höhenlage als die alte haben?

(4.8) Wer übernimmt die Kosten, die durch Anpassungsarbeiten an der Oberleitung und durch Störungen beziehungsweise dem Ausfall des Bahnbetriebs entstehen? Die Bahn ist schließlich nicht der Verursacher.

(4.9) Hat es bereits Gespräche mit DB-Netz gegeben?

(4.10) Welche Anpassungen an den vorhandenen Straßen sind erforderlich; Höhenlage, Straßenbreiten?

(5.0) Buslinien nach der Fertigstellung der neuen Brücke

Durch den Neubau wird der ursprüngliche Zustand vor der Schadhaftigkeit der Brücke wieder hergestellt. Das Bus-Linienkonzept sollte daher rechtzeitig – wie bereits mehrfach politisch diskutiert – überarbeitet werden.

(5.1) Wie ist der Stand der Dinge?

(6.0) Interkommunale Gespräche Moers/Duisburg

(6.1) Gibt es zwischen den Städten bereits eine Gesprächsgruppe, die a) die Einbringung der Behelfsbrücke terminlich und in der Sache koordiniert, b) den Abriss der wracken Brücke und c) den Neubau der endgültigen Brücke aufeinander abstimmt und d), parallel zu a) bis c), die gewünschte Gebietsbereinigung vorbereitet (Beschlussvorlagen für Moers und Duisburg)?

(6.2) Wenn ja, wer ist in dieser Gruppe eingebunden, wer leitet sie?

(6.3) Wenn nein, wann wird sie eingerichtet, wer wird in die Gruppe eingebunden, wer soll sie leiten?

(7.0) Änderung des Grenzverlaufs/Gebietsbereinigung/Gebietsübertragung

Es hat vor einigen Jahren bereits Gespräche mit der Stadt Moers über einen anderen Grenzverlauf gegeben. Seinerzeit wurde eine diesbezügliche Anfrage der Stadt Moers durch die Duisburger Verwaltung abschlägig beantwortet. Die Brücke selbst liegt auf Moerser Stadtgebiet. Eine Übertragung – lediglich – der Brücke ergibt keinen Sinn. Damit wird die Situation noch verworrener. Zielführend ist allein die Übertragung des Gebiets, in dem sich die Brücke befindet.

(7.1) Gibt es bereits Überlegungen zu einer neuen Grenzziehung mit der Stadt Moers?

(7.2) Welche Beteiligungs- und Widerspruchsmöglichkeiten haben die betroffenen Grundeigentümer (private und institutionelle)?

(7.3) Ist die Bezirksregierung bereits informiert oder eingebunden worden?

(7.4) Entstehen durch eine neue Grenzziehung weitere Kosten für die Stadt Duisburg?

(7.5) Finden mit einer neuen Grenzziehung auch Eigentümerwechsel statt, zum Beispiel bei Grundstücken, die der Stadt Moers gehören?

Eine „große“ Grenzbereinigung (durchgehend von Römerstraße zur Düsseldorfer Straße) wird von Moers abgelehnt, da enorme gewerbliche und Wohnbau-Werte auf Neu-Duisburger Gebiet kämen.

(7.6) Ist folgende „kleine“ Grenzbereinigung denkbar, mithin zwischen Moers und Duisburg geprüft worden: Verschwenkung der Stadtgrenze in Höhe des Flurstücks 2479 in südwestlicher Richtung (dort wäre die westliche Begrenzung des Flurstücks 1716 neue Stadtgrenze) + Einbeziehung eines kleinen östlichen Teils des Flurstücks 370? Anders ausgedrückt: Durch die neue Stadtgrenze entlang der Bahntrasse westliche Seite + einige Meter der Straße an der Cölve, westliche Seite kommt ausschließlich nicht bebautes Land nach Duisburg. Bei diesem Zuschnitt ist künftig alleinig Duisburg für die Brücke zuständig (Darstellung der denkbaren neuen Grenze, siehe Anlage).

(7.7) Ist daran gedacht, eine Grenzfindungskommission einzurichten, wenn ja, wann wird sie in welcher Besetzung ihre Arbeit aufnehmen, wenn nein, warum?

(8.0) Fördermittel

(8.1) Gibt es für die endgültige Cölve-Brücke – neu – Fördermittel, welche Fördergeber können/müssen angesprochen werden?

(8.2) Wer spricht sie an (Moers?, Duisburg?), natürlich möglichst frühzeitig, um rechtzeitig in das Förderprogramm zu kommen?

(8.3) Welche Förderprogramme mit welcher Vorlaufzeit sind nach heutigem Stand bekannt?